Nach wie vor gibt es die offene Badekur, bzw. die ambulante Vorsorgemaßnahme. Ihr Anspruch ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben (§ 23 SGB 5). Nutzen Sie ihn, solange es noch geht. Vier Wochen Erholung werden dem Patienten bei einer Kur empfohlen, mindestens sollten es aber drei Wochen sein.
Bei einer dreiwöchigen Badekur können Sie einen Zuschuss der Krankenkasse von bis zu 273,00 € (Zuschuss der Kasse: bis zu 13,00 € pro Tag x 21 Tage = 273,00 € - von Kasse zu Kasse unterschiedlich, manche zahlen den Höchstsatz, manche leider gar nichts mehr)
Für folgende Vorsorgeleistungen erhalten Sie diesen Zuschuss
"Ambulante Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung" Sie wird in Anspruch genommen, wenn dadurch das Ausbrechen einer Krankheit verhindert werden oder der Patient sie dadurch einfacher und schneller bewältigen kann. Beispiele sind: Übergewicht, Bluthochzucker, Neigung zu somatischen Erkrankungen und Schmerzzustände des Stütz- und Bewegungsapparates.
"Ambulante Vorsorgeleistung bei bestehenden Krankheiten" Diese Art der ambulanten Vorsorgeleistung wird bei schon eingetretenen Krankheiten angewandt mit dem Ziel, sie zu lindern oder ganz zu heilen. Beispiele hierfür: chronische Erkrankungen des Bewegungsapparates, des Herz-Kreislaufsystems oder des Stoffwechsels.
Prospekt "Die ambulante Badekur"
So kommen Sie zu einer Kur.
Übrigens: Unser Badearzt ist gleich nebenan in der Rottal Terme. Unsere physiotherapeutische Abteilung ist für alle Kassen zugelassen, so dass einem Aufenthalt im Rahmen einer Kur nichts im Wege steht.
Silvestermenü mit Tanz und Mitternachtsimbiss, Animations- und Unterhaltungsprogramm, Fackelwanderung
tägliche Nutzung unseres Wellness-Bereiches mit 2 Thermalhallenbädern (29° & 34°C mit original Heilwasser aus der Rottal Terme), Sauna, Saline, Infrarotkabine, Whirlpool-Abkühlbecken, Sportraum
kostenlose Selbstbedienung an unseren Teebars, Spielbankbesuch und vieles mehr.